Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht

Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche und nur mit Zustimmung des Überlassers auf andere Personen/Unternehmen übertragbare Recht, das Programm selbst oder durch andere Angehörige seiner Betriebsstätten zu nutzen oder nutzen zu lassen.

Die Shareware- oder Testversion des Programms darf für die Dauer von 30 Tagen zu Prüfzwecken getestet werden.
Wenn das Programm nach Ablauf dieser Testphase weiter genutzt werden soll, so ist der Nutzer gehalten, durch die Registrierung des Programms eine Lizenz für jeden Client zu erwerben, der mit dieser Software ausgestattet wird.

Die Überlassungsvergütung ist als Einmalzahlung nach der Überlassung des Programms zu entrichten.

Programmkopien dürfen lediglich zum Zweck der Sicherung gefertigt werden. Alle Kopien müssen den Copyright-Vermerk, den das Programm enthält, in gleicher Weise enthalten. Sonstige überlassene Unterlagen, Beschreibungen, Dokumentationen u. ä. dürfen ohne vorherige Zustimmung des Überlassers nicht vervielfältigt und/oder verbreitet werden.

II. Schutzrechte

Der Überlasser bleibt Inhaber aller Rechte, insbesondere der urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den überlassenen Programmen, den zugehörigen Unterlagen, Dokumentationen u. ä. sowie an allen im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung hergestellten vollständigen oder teilweisen Sicherungskopien.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers dürfen die Programme weder ganz noch teilweise vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt sowie vom Objektcode in den Quellcode umgewandelt werden.

(Die in dieser Software verwendeten Logos, Firmen- und Produktbezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Hersteller.)

lll. Gewährleistung

Der Überlasser gewährleistet die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Programmspezifikationen. Der Gewährleistung unterliegt jeweils die letzte, dem Nutzer überlassene, Programmversion. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate nach Überlassung dieser Version. Sollten innerhalb der Gewährleistungsdauer Mängel am Programm, die dem Überlasser schriftlich mitzuteilen sind, auftreten, so hat der Nutzer nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Überlassungsvergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche des Nutzers, insbesondere Schadenersatzansprüche des Nutzers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von dem Überlasser zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Bei eigenen Eingriffen in das Programm ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

lV. Beendigung des Nutzungsrechts

Nach Wegfall des Nutzungsrechts an dem Programm hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass das Programm nicht mehr genutzt werden kann.

V. Gefahrtragung

Der Versand, einschließlich von Downloads, sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zum Überlasser erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Nutzers.

VI. Zahlungen und Aufrechnung

Alle Softwareprogramme sind bis zum Liefertermin aktualisiert.
Die Rechnung ist nach Fälligkeit zahlbar ohne Abzug.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.

VIl. Haftung für Folgeschäden

Die Haftung für Folgeschäden beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenszufügung, soweit nicht im Falle des Fehlens zugesicherten Eigenschaften diese Zusicherung gerade den Zweck hatte, vor solchen Schäden zu bewahren. Der Nutzer ist verpflichtet, für die eigene Datensicherung Sorge zu tragen.

VIll. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Nutzer ist verpflichtet, Lieferung und Leistung unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu untersuchen und entsprechende Rügen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Lieferungen bzw. Leistungen schriftlich bei dem Überlasser zu erheben.

Nicht offensichtliche Mängel müssen dem Überlasser gegenüber innerhalb von 3 Wochen nach ihrer Feststellung schriftlich gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung bzw. Leistung als vom Nutzer genehmigt.

lX. Eigentumsvorbehalt

Der Überlasser behält sich bei allen Lieferungen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen durch den Nutzer vor.

X. Datenschutz

Hinweis nach § 33 BDSG:
Die Daten des Nutzers werden zur internen Verwendung innerhalb des Überlassers in Form von Namen und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert.

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG dem Überlasser die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (§ 4 Postdienst-Datenschutzverordnung).

XI. Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.